Krankentagegeldversicherung
Ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzen
Sicherung Ihrer Existenz im Krankheitsfall

Die Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen einen wichtigen finanziellen Schutz, wenn Sie aufgrund einer längeren Arbeitsunfähigkeit kein Einkommen mehr erzielen können. Sie ersetzt den Verdienstausfall und hilft so, laufende Kosten zu decken.
Dennoch kommt es in der Praxis häufig zu Problemen bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Versicherungsnehmer berichten von verzögerten Zahlungen, Leistungseinstellungen oder vollständigen Ablehnungen, selbst wenn eine ärztlich nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit besteht.
In solchen Fällen ist eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung entscheidend. Die Kanzlei prüft Ihre Krankentagegeldversicherung, bewerten die Rechtslage und kann helfen Ihre Ansprüche rechtssicher durchzusetzen. Außergerichtlich oder, falls notwendig, auch vor Gericht. So sichern Sie Ihre finanzielle Stabilität und erhalten die Leistungen, die Ihnen zustehen.
Ihre berechtigten Ansprüche rechtssicher durchsetzen!
Typische Streitpunkte mit Versicherern
In der Praxis kommt es regelmäßig zu juristischen Auseinandersetzungen über:
- Den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Die behauptete Beendigung der Versicherung durch den Versicherer
- Rückforderungen von Krankentagegeld (z.B. bei rückwirkend festgestellter Berufsunfähigkeit oder Insolvenz)
- Nachforderungen und Verjährungen
Dabei trägt grundsätzlich der Versicherungsnehmer die Beweislast für das Vorliegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit.
Ärztliche Atteste allein genügen nach aktueller Rechtsprechung meist nicht, oft ist ein gerichtliches Sachverständigengutachten erforderlich.
Anwaltliche Unterstützung im Leistungsfall
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Prüfung, ob die Ablehnung oder Verzögerung der Krankentagegeldzahlung rechtlich haltbar ist
- Analyse und Aufbereitung aller erforderlichen Nachweise (insbes. Tätigkeits- und Gesundheitsdokumentation)
- Anmeldung Ihrer Zahlungsansprüche vorgerichtlich und, falls erforderlich, im Klageverfahren
- Geltendmachung weiterer Feststellungsansprüche, insbesondere zum Fortbestand Ihrer Versicherung
- Klärung von Verjährungsfristen und Fälligkeitsfragen, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben
Unsere Beratung stellt sicher, dass Sie gegenüber dem Versicherer auf Augenhöhe Ihre Ansprüche effizient und rechtssicher anmelden.
Prozessuale Besonderheiten – Was Sie als Mandant wissen müssen
Die Anspruchshöhe im Prozess richtet sich unmittelbar nach der geltend gemachten Tagessumme. Feststellungsansprüche werden nach einer fiktiven halbjährigen Bezugsdauer bemessen.
Ein Anspruch auf künftige Krankentagegeldzahlungen ist in der Regel rechtlich nicht durchsetzbar. Der Anspruch muss Tag für Tag individuell bestehen und bewiesen werden.
Die Einleitung eines sogenannten selbstständigen Beweisverfahrens kann im Vorfeld eines Prozesses sinnvoll sein, um den medizinischen Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen, insbesondere wenn nur die Arbeitsunfähigkeit streitig ist.
Häufige Fragen und Fehlerquellen
Welche Nachweise fordern Versicherer?
- Wann beginnt die Verjährung von Ansprüchen?
- Bestehen Unterschiede, wenn ich selbst nicht Versicherungsnehmer, sondern „nur“ versicherte Person bin?
- Was ist zu tun, wenn der Versicherer behauptet, es liege schon Berufsunfähigkeit vor?
Unsere Kanzlei gibt klare Antworten und begleitet Sie auf dem gesamten Weg zu Ihrer berechtigten Leistung.
